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Sonntag, 27. November 2011

Mieter, Vermieter und die "Sondersteuer für Immobilien"

Dass sich die Griechen gegen die Einführung der Immobilien-Sondersteuer gewehrt haben und immer noch dagegen aufbegehren, war manchen Menschen nicht so ganz einsichtig.
Die Griechen, so denken nicht wenige, sind ja bekannt für ihren Unwillen, Steuern zu entrichten, so halt auch dieses Mal.

Ein genauer Blick auf diese Sondersteuer jedoch kann nachdenklich stimmen. 
Hier erst einmal ein Vergleich der Höhe der Steuer an einem Praxisbeispiel:

Für ein zweistöckiges, etwa 120qm großes Haus, am Ortsrand gelegen, Baujahr 2001, sind bei der bis zum 25. November zu entrichteten, ersten Rate 198,00 Euro zu entrichten, die zweite Rate soll im Januar fällig sein.
Für ein einstöckiges, etwa 80qm großes Haus, in einer Seitenstraße in der Ortsmitte gelegen, Baujahr 1966, sind als erste Rate 150,00 zu entrichten, auch hier ist die zweite Rate im Januar zu bezahlen.

Wo hier die Logik in der Berechnung liegen könnte?
Ganz einfach: Die Höhe der Sondersteuer ergibt sich nicht ausschließlich aus Größe und Baujahr der Immobilie, eine erhebliche Rolle spielt die Lage: Je näher am Ortskern, desto höher die Steuer.

Es muss noch erwähnt werden, dass in dem zweiten genannten Haus die Eigentümerin selbst, eine fast 80-jährige Rentnerin, lebt, die mit ihrer monatlichen Rente kaum über die Runden kommt, das erste genannte Haus hingegen eine reine Kapitalanlage ist – die  Eigentümer leben seit nahezu 10 Jahren in Deutschland und haben ihr Haus in Griechenland dauerhaft vermietet.
Angemerkt sei auch, dass das kleinere und bedeutend ältere der beiden Häuser dringend renovierungsbedürftig wäre – sicherlich verständlich, wenn man sein Alter berücksichtigt – das neuere und größere Haus jedoch noch kaum irgendwelcher Renovierungsarbeiten bedarf.


Gehen wir nun zur Praxis des Eintreibens der so genannten „Sondersteuer für Immobilien“:

Laut Gesetzgeber hat der entsprechende Steuerbetrag mit der Stromrechung eingetrieben zu werden. Das bedeutet, dass bei der letzten Stromrechnung, die im November fällig war, auch die Steuer enthalten war, selbstverständlich separat ausgewiesen.

So hatte der Mieter also nicht nur seinen Stromverbrauch zu entrichten, er musste auch die Sondersteuer bezahlen.
Ja, der MIETER, nicht der Eigentümer.

Der Grundgedanke des Gesetzgebers war wohl, dass sich der Mieter den entsprechenden Betrag bei der kommenden Miete abziehen werde, also die Miete abzüglich des von ihm für den Eigentümer des Mietobjekts ausgelegten Betrags für die Steuer bezahlen werde.

UNGERECHT – fanden viele Mieter, und so bezahlten sie kurzerhand lediglich ihren Stromverbrauch, die Sondersteuer wurde von ihnen schlicht ignoriert.
Mit Sicherheit stoßen sie hier auf nicht wenig Verständnis, denn wie kämen sie eigentlich dazu, die Steuer für eine Immobilie vorzustrecken, die ihnen gar nicht gehört?! 
Außerdem ergibt sich bei der Stromabrechnung plus der Immobiliensteuer zumeist ein ganz ordentlicher Betrag, den aufzubringen nicht jeder Mieter in der Lage sein muss.

Doch nur wenige Mieter schafften es, ihren Kopf … nein, ihren Geldbeutel auf diese Art aus der Schlinge zu ziehen, denn auf Grund von Nachfragen der Mietarbeiter der Δ.Ε.Η., die nicht wussten, wie sie den eingezahlten Betrag eigentlich verbuchen sollten und was aus der noch ausstehenden Steuer werden solle, bekamen sie die Anweisung, derartige Zahlungen ab sofort nicht mehr zu akzeptieren – es habe der Gesamtbetrag (Stromkosten plus Sondersteuer) bezahlt zu werden, ein Entrichtung ausschließlich der Stromkosten sei abzulehnen und, sofern nicht innerhalb einer bestimmten Frist der gesamte Rechnungsbetrag beglichen sei, habe der Strom abgestellt zu werden.
WER nun im Endeffekt den Betrag einzahle, Mieter oder Eigentümer, das habe nicht zu interessieren, die beiden Parteien hätten das unter sich auszumachen.

Manche Mieter waren also dann letztendlich doch dazu bereit, die Sondersteuer für Immobilien mitsamt ihrer Stromrechnung zu bezahlen, denn niemand sitzt gern ohne Strom da – schließlich betrifft ein Abschalten des Stromes nicht nur Beleuchtung, Fernseher, Elektroherd und dergleichen, sondern auch die Heizungsanlage, und momentan ist es besonders in Nordgriechenland nachts recht kühl.
Sie bezahlten also die Sondersteuer und wollten sie sich von der nächsten Miete abziehen, mit dem nicht seltenen Ergebnis, dass ihre Vermieter erbost bis ungehalten reagierten, da sie selbst nicht vorgehabt hatten, sich der Willkür dieser Sondersteuer zu unterwerfen. Sie hatten ganz im Gegenteil vorgehabt, gemeinsam mit anderen gegen die Einführung der Steuer zu demonstrieren, indem sie sie eben NICHT entrichteten, durch die „eigenmächtige“ Zahlung ihres Mieters sind ihnen aber nun alle Möglichkeiten dafür genommen worden.
Noch mal im Kurztext:
Der Mieter bezahlte aus Angst vor dem Abschalten des Stromes eine Sondersteuer für eine Immobilie, die ihm jedoch gar nicht gehört, während der Eigentümer dieser Immobilie, den diese Steuer eigentlich beträfe, gemeinsam mit anderen Eigentümern mit einer Art „Zahlstreik“ gegen die Einführung der Steuer hatte demonstrieren wollen.

Das klingt verwirrend, aber man muss sich das so vorstellen, wie es wirklich ist:
Ein Mieter erhält auf SEINEN Namen eine Rechnung über eine Steuer, die nicht ihn sondern seinen Vermieter betrifft, der Name des Eigentümers  des Mietobjekts taucht auf dieser Rechnung gar nicht auf!
Und er hat sie zu bezahlen, obwohl sie eben NICHT ihn betrifft, weil sonst IHM der Strom ausgeschaltet wird.

Bislang ist zwar kein einziger Fall bekannt, in dem einem Mieter der Strom abgeschaltet worden wäre, es sind jedoch viele Fälle bekannt, wo der Mieter absolut keine Veranlassung sieht, eine Rechnung zu begleichen, die ihn nicht betrifft.

Wo es aber kniffelig wird, das soll an folgendem Fall aufgezeigt werden, wo der Mieter gar keine andere Chance hatte, als die Sondersteuer für den Hausherren zu bezahlen, und im Moment betet er sogar, dass er das Geld tatsächlich zurückbekommen wird:

Umzug ist angesagt, weil man sich die Miete nicht mehr leisten kann – das kommt in den besten Familien vor, man muss ja schließlich auch nicht unbedingt über seine Verhältnisse leben. Außerdem stehen zurzeit nicht wenige Häuser und Wohnungen leer, denn Monat für Monat wandern immer mehr Griechen aus, die Mietpreise sind am Fallen.

Leider kommt nun aber die Stromrechnung mit der Sondersteuer zu dem denkbar ungünstigsten Zeitpunkt, denn man kann seinen Strom nur dann abmelden, wenn auch der letzte ausstehende Cent beglichen ist.
Ein Telefonat mit der Vermieterin, die im Ausland lebt, mit der Bitte um Vorausüberweisung der Sondersteuer in Höhe von 198,00 Euro führt zu nichts, außer zu hohen Telefonkosten. Sie beharrt auf der Gesetzgebung, die besagt, dass der jeweils die Immobilie Nutzende erst Mal zu bezahlen habe, alles Weitere habe zwischen Mietern und Vermietern ausgemacht zu werden.
200 Euro zusätzlich zu den Stromkosten in der Tasche zu haben, ist besonders während eines Umzugs nicht einfach, doch der Mieter kommt nicht aus der Zahlungsverpflichtung, da er ansonsten den Strom nicht abmelden kann. Der nächste Mieter könnte sich also nicht als neuer Stromnutzer dieses Hauses anmelden und müsste, ob er nun will oder nicht, den Strom auf den Namen des Vormieters weiterlaufen lassen.

Um die Sache kurz zu machen – alle weiteren Überlegungen sind dem Leser überlassen – die Steuer für dieses Haus ist vom ausziehenden Mieter bezahlt worden und er hofft nun darauf, dass er den Betrag auch wirklich zurückbekommen wird.
Falls nicht, so könnte er klagen …… wenn er das Geld dafür hätte …..


Sollte Sie dieser Bericht über die Praktiken beim Eintreiben der Immobilien-Sondersteuer in Griechenland etwas verwirrt haben, so lassen Sie sich gesagt sein, dass Sie sich dabei in bester, griechischer Kostas-Normalverbraucher-Gesellschaft befinden.

Ich persönlich bin mir noch nicht so sicher, ob diese Idee, dass jemand auf seinen Namen die Rechnung bekommt, die eigentlich an jemand anderen gerichtet ist, und dann auch noch massiv unter Druck gesetzt wird, diese tatsächlich zu bezahlen, unter die Kategorie „Komödie“ oder aber eher unter „Tragödie“ einzuordnen ist.

Nur eins weiß ich ganz sicher:
Sollte so etwas Schule machen, dann Gnade uns Gott.

Kommentare:

  1. da hilft wirklich nur eine Klagewelle, die in Deutschland sicher Erfolgsaussichten hätte - zudem kann ja jeder Prozeßkostenhilfe beantragen, was dann ganz bestimmt zum Totalausfall der Jurespondenz führen würde - um dem ganzen noch einen oben auf zu setzen würde ich dann alle Betroffenen aufforderen, Anträge auf Lastenausgleich aus HartzIV oder anderen Sozialtöpfen zu stellen - dann kolabiert das ganze Schwachsinnsystem in NULL Komma NIX

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  2. Vermute Griechenland ist nur der Anfang und o.g. Praktiken der Regierung sind eine Art Pilotprojekt...um das Verhalten der Massen zu testen...

    In D wurde mit dem Zensus 2011 eine gute Datenbasis betr. der Immobilienwerte geschaffen.

    Neue Gesetze sind auch schon in Arbeit...siehe Zwangshypothek

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